Zutritt zum Rathaus nur noch nach vorheriger Anmeldung

31. Oktober 2020 | Von | Kategorie: News, Stadtentwicklung

Schutz- und Hygienekonzept der Stadtverwaltung Taucha für das Rathaus

Der Zutritt zum Rathaus ist ab sofort (2.11.2020) und auf unbstimmte Dauer nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich. Der Haupteingang bleibt vorübergehend verschlossen.
Das Rathaus kann nur nach telefonischer Anmeldung über den Hintereingang betreten werden. Die Besucher werden abgeholt.
Besucher des Rathauses sind verpflichtet, für den gesamten Aufenthalt im Rathaus einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Das sind die wensentlichsten Festlegungen zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes der Stadtverwaltung Taucha für das Rathaus ab 02.11.2020.

Hier die Festlegungen im Einzelnen:

Zum Schutz unserer Bürger/innen und Beschäftigten vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und
Hygieneregeln der jeweils aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung einzuhalten.

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:
Bürgermeister Tobias Meier
Tel. / E-Mail: 034298 70 168/ tobias.meier@taucha.de

Allgemeine Hygiene -und Organisationsstandards:

  1. Die Besucher/innen werden mittels Hinweisen am Rathauseingang sowie in den gemeindlichen Publikationsmedien über die geltenden Sicherheitsbestimmungen bei Amtsgängen ins Rathaus informiert. Dazu zählen insbesondere:
    • Allen Personen, die sich nicht an die nachfolgenden Regeln halten sowie Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z. B. abgeklärte Erkältung oder Fieber) ist im Rahmen des Hausrechts der Zugang zum Rathaus verwehrt.
    • Besucher des Rathauses sind verpflichtet, für den gesamten Aufenthalt im Rathaus einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
    • Nach dem Betreten des Rathauses sollen sich die Besucher/innen die Hände an dem dafür vorgesehenen Desinfektionsmittelspendergründlich desinfizieren.
    • Weiterhin sind die geltende Abstandsregelung von 1,5 Metern zwischen zwei Personen sowie die Husten- und Niesetikette einzuhalten und auf Händeschütteln ist zu verzichten.
  2. Alle Toiletten des Rathauses verfügen über Seifen- und Desinfektionsmittelspender, sodass eine umfängliche Handhygiene gewährleistet werden kann.
  3. Der Zutritt von Bürgern/innen ist nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich. Der Haupteingang bleibt vorübergehend verschlossen. Das Rathaus kann nur durch Anmeldung über den Hintereingang betreten werden. Die Abholung der Bürger/innen erfolgt, nach telefonischer Information, zielgerichtet über die Mitarbeiter/innen.
  4. In den Büros der Mitarbeiter/innen mit häufigem Publikumsverkehr wurden Plexiglasscheiben installiert, um effektiv vor Tröpfcheninfektionen zu schützen.
  5. In Situationen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann sowie auf den Fluren und in den Treppenhäusern, sollen Mund-Nasen-Bedeckungen, auch durch die Beschäftigten, weiter getragen werden.
  6. Um eine mögliche Infektionskette nachweisen zu können, sind Besucher/innen verpflichtet, ihre Kontaktdaten beim jeweiligen Sachbearbeiter zu hinterlassen.
  7. Die Mitarbeiter/innen sind zum regelmäßigen Lüften ihrer Büros angehalten, um die Raumluft stetig zu erneuern und so die Anzahl möglicher Krankheitserreger zu reduzieren.
  8. Die regelmäßige, gründliche Reinigung des Rathauses ist sichergestellt.

Diese Maßnahmen gelten ab 02.11.2020 auf unbestimmte Dauer.

Taucha, 29.10.2020

Tobias Meier
Bürgermeister


Hinweis 1

Die Rufnummern der Mitarbeiter in den Fachbereichen finden Sie im Ämterkompass” auf der Webseite der Stadtverwaltung.

Hinweis 2
Die Tauchaer Sporteinrichtungen sind für den Vereinssport ab 02.11.2020 bis auf Weiteres geschlossen. Grundlage für die Untersagung der Nutzung ist die neue Corona-Schutz-Verordnung, die ab 02.11.2020 gültig ist.

Hinweis 3
Die Durchführung der im Stadtanzeiger November angeführten Veranstaltungen hängt von den zu diesem Zeitpunkt geltenden Allgmeinverfügungen ab. Informieren Sie sich vorher beim Veranstalter.

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