Stadt Taucha un­ter­sagt Tu­ning­tref­fen im Ge­wer­be­ge­biet an der Auto­bahn

29. März 2018 | Von | Kategorie: Aktuelles

Mit einer Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Taucha die in den sozialen Medien angekündigte Veranstaltung „Tuningtreffen“ für den Zeitraum vom 30.03.2018 ab 00:00 Uhr bis zum 02.04.2018  24:00 Uhr im Gewerbegebiet „An der Autobahn“ Otto-Schmidt-Straße, Gießereistraße und Straße des 17. Juni in 04425 Taucha. Die öffentlichen Straßen und Plätze im Gewerbegebiet sind entsprechende beschildert.
“Für den Zeitraum vom 30.03.2018 bis zum 02.04.2018 wurde wieder ohne Nennung von verantwortlichen Personen, Haltern und Führern von Kraftfahrzeugen über die „Sozialen Netzwerke“ informiert, dass kurzfristig und ohne behördliche Anmeldung und Erlaubnis ein „Tuningtreffen“ im Gewerbegebiet „An der Autobahn“ stattfinden soll. Durch die nicht genehmigte Veranstaltung werden die Grundrechte Anderer in nicht hinnehmbarer Weise eingeschränkt und Ordnungsstörungen verwirklicht. Um dies zu verhindern, wird dieses Tuningtreffen untersagt”, heißt es dazu von der Stadt.

Man wolle damit Veranstaltungen der Tuningszene nicht generell verbieten, sagte Bürgermeister Tobias Meier, man erwarte aber ein Mindestmaß an Organisation und personelle Verantwortlichkeit. Das sei jedoch bei den Ankündigungen nicht zu erkennen. “Wir können es zum Beispiel als Stadt nicht tatenlos zulassen, dass Autos in hohem Tempo an ungeschützt am Straßenrand stehenden oder sitzenden Zuschauern am Straßenrand vorbeirasen”, so Meier.
Der LVZ ist zu entnehmen, dass die Stadt Schkeuditz für den gleichen Zeitraum eine inhaltlich gleiche Allgemeinverfügung für das Gewerbegebiet in Dölzig erlassen hat.
Hier können sie den Wortlaut der öffentlichen Bekanntgabe der Allgemeinverfügung der Stadt Taucha nachlesen.

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