Spielplätze erst nach Genehmigung nutzbar!

1. Mai 2020 | Von | Kategorie: News

Update 07.05.2020
Lt. Information von Marco Haferburg, Sachbearbeiter Straßenunterhaltung/Grünflächen und Leiter des Bauhofes  sind alle 13 Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet Taucha sowie in den Ortsteilen für die Nutzung freigegeben.
Es habe bis Dienstag, 5. Mai, noch kleinere Nachbesserungen gegeben.

Upadate vom 04.04.2020
| FB Bauwesen informiert

Schrittweise Öffnung der Tauchaer Spielplätze – mit Auflagen!
Ab dem 04.05. werden in Taucha die Spielplätze wieder schrittweise für die Öffentlichkeit freigegeben, aber mit Auflagen. Grundlagen dafür sind zum einen die neue, am 30.04. erlassene Corona-Schutz-Verordnung sowie die am 04.05. erlassene Allgemeinverfügung „Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus“, die beide vom 04.05. bis 20.05. gültig sind.

Beide besagen in ihrer aktuellen Version, dass Spielplätze mit speziellem hygienischem Nutzungskonzept durch den Verantwortlichen in Abstimmung mit der zuständigen kommunalen Behörde wieder betrieben werden können.

Laut aktuellen Verordnungen ist auf einem Spielplatz nur eine begrenzte Anzahl von Personen zur gleichen Zeit erlaubt. Dazu zählen nicht nur Kindern, sondern Personen jeden Alters. Die maximale Personenanzahl bemisst sich nach der Größe des Spielplatzes und ist jeweils auf einem Info-Schild vor Ort kenntlich gemacht. Des Weiteren ist der Abstand von 1,5 m zwischen den Spielplatzbesuchern, die nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, einzuhalten. Falls dieser Abstand, insbesondere an einzelnen Spielgeräten wie Schaukel oder Wippe nicht eingehalten wird, erfolgt der Rückbau der Geräte. Zur Durchsetzung der Verordnung werden regelmäßige Kontrollen durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung durchgeführt.

Wir bitten die Nutzer, die Spielplätze erst zu betreten, wenn das Absperrband entfernt wurde und die Infotafeln angebracht wurden. Falls die maximale Anzahl von Personen pro Platz erreicht ist, nehmen Sie Rücksicht und teilen Sie die Aufenthaltszeit so ein, dass andere Familien auch in den Genuss kommen, den Spielplatz zu nutzen.
Die Bolzplätze bleiben im gesamten Stadtgebiet bis auf Weiteres geschlossen.

Auch die Stadtbibliothek kann ab 4. Mai wieder genutzt werden.
Lesen Sie dazu die einschlägigen Regelungen für die Nutzer

——————————————————————————————-

 

Info vom 01.05.2020
Die Staatsregierung hat am 30. April 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen beschlossen. Darunter fällt auch, dass Spielplätze zwar wieder geöffnet werden dürfen, aber noch nicht generell freigegeben sind

Spielplätze dürfen bei Einhaltung eines speziellen hygienischen Nutzungskonzepts nach Genehmigung durch die Kommune wieder benutzt werden. Bitte warten Sie darauf, dass die Stadtverwaltung die Spielplätze wieder freigibt. Wir teilen Ihnen die Freigabe hier auf unserer Homepage, Facebook, Instagram sowie über die Tagespresse mit“, heißt es in der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die am 4. Mai in Kraft tritt.

  • Die Verordnung  regelt weiter:
  • Kontaktbeschränkung sowie Mund-Nase-Bedeckungspflicht beim Einkaufen und im ÖPNV bleiben.
  • Welche Versammlungen sind erlaubt?
  • Welche Einrichtungen dürfen unter welchen Voraussetzungen geöffnet werden?
  • Was wird sonst noch gelockert und was bleibt untersagt?

Alle Regelungen der Vordnung finden Sie hier

dazu

Infos zu Elternbeiträgen nur bei Nutzung der Betreuungsangebote

 

 

Schlagworte: , ,