Sächsisches Lan­des­ar­beits­ge­richt hebt Kün­digung auf

11. November 2017 | Von | Kategorie: Aktuelles, Stadtentwicklung

Am 4. August 2016 war Bürgermeister Tobias Meier vom Kämmerer und dessen Stellvertreterin darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass durch im Oktober 2015 getätigte Finanzgeschäfte, der Stadt Taucha ein Schaden in Höhe von 2.085.000 Euro zugefügt worden ist.
Infolgedessen wurden der Kämmerer der Stadt Taucha noch am selben Tag und am 5. August auch seine Stellvertreterin beurlaubt und in der Folge fristlos bzw. hilfsweise fristgemäß, wie es im juristischen Sprachgebrauch heißt, gekündigt. Dagegen hatten die Beteiligten geklagt.
Während das Urteil gegen den Kämmerer mittlerweile rechtskräftig ist, hob das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.09.2017 die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Leipzig, das die außerordentliche fristlose Kündigung bestätigt hatte, zugunsten der Stellvertreterin auf, wie die Stadtverwaltung informierte.
„Nach Auffassung des Berufungsgerichtes ist weder die fristlose, noch die (hilfsweise) fristgemäße Kündigung wirksam. Wenngleich die Stadt Taucha die rechtliche Bewertung nicht teilt, wird sie die Entscheidung vorerst akzeptieren und nach Prüfung der Urteilsbegründung entscheiden, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden soll“ , nimmt die Stadt dazu Stellung.
Da es zwischenzeitlich Umstrukturierungen im Finanzbereich der Stadt gegeben habe und die Stelle des Stellvertreters weggefallen seien, werde die Stadt die notwendigen verwaltungsorganisatorischen Maßnahmen für eine Weiterbeschäftigung – zumindest bis zum Abschluss des Verfahrens – treffen, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Text: Reinhard Rädler

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