Informationen zur Bundestagswahl

4. September 2017 | Von | Kategorie: Aktuelles

„Im Wahlkreis 151 des Landkreises Nordsachsen können die ca. 165.000 Wahlberechtigten am 24. September 2017 von 8 bis 18  Uhr ihre beiden Stimmen im Wahllokal abgeben“, informierte Kreiswahlleiter Steffen Fleischer.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten hat mittlerweile begonnen, in denen mitgeteilt dass der Adressat in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und in welchem Wahlraum er am Wahltag wählen gehen kann.
Die Wahlberechtigten sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen sowie Personalausweis oder Reisepass bereithalten.

„Die Teilnahme an Wahlen gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Mit ihrer Wahlentscheidung nehmen die Wählerinnen und Wähler wichtigen Einfluss auf das politische Geschehen und gestalten die Zukunft mit. Je mehr Wählerinnen und Wähler ihre beiden Stimmen abgeben, desto höher ist die Legitimation des Deutschen Bundestages“, so Fleischer.

Die Wähler können mit der Erststimme (Direktstimme) sich für einen Kandidaten entscheiden, welcher sich im Wahlkreis aufgestellt hat. Der Kandidat mit den meisten Direktstimmen im Wahlkreis erlangt direkt ein Mandat im Deutschen Bundestag. Mit der Zweitstimme (Listenstimme) kann sich der Wähler entscheiden, welcher Partei er im Freistaat Sachsen als sogenannter Landesliste die Stimme geben möchte, wobei dies die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze auf die Parteien insgesamt ist (siehe Musterstimmzettel).

Ihr Wahlrecht können die Wahlberechtigten auch durch Teilnahme an der Briefwahl ausüben. Wer am Wahlsonntag, dem 24. September 2017, nicht in seinem Wahllokal wählen kann, kann bereits jetzt seine Stimmen abgeben. Die Briefwahlunterlagen können am einfachsten unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden.

Die Stadtverwaltung Taucha ermöglicht darüber hinaus den Wahlberechtigten der Stadt Taucha den Wahlschein zur Bundestagswahl 2017 über den Link https://taucha.de/buergerservice/bundestagswahl-2017/ auch online zu beantragen.

Spätester Termin zur Antragstellung ist am Freitag vor der Wahl (22. September 2017), 18 Uhr. In Ausnahmefällen, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Briefwähler sollten den Wahlbrief rechtzeitig verschicken oder bei der auf dem hellroten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18  Uhr eingegangen sind. Der Kreiswahlleiter empfiehlt daher im Fall des Versendens, den Wahlbrief spätestens am Mittwoch, dem 20. September 2017, zur Post zu geben.

Die Wahlergebnisse können am Wahltag im Internet unter www.statistik.sachsen.de/wahlen unter der Rubrik Bundestagswahl 2017 abgerufen werden.
Nach einer Presseinformation des Landratsamtes Nordsachsen

Daniel Große veröffentlichte in seinem Nachrichtenmagazin für Taucha www.taucha-kontakt.de Fragen an die Direktkandidaten im Wahlkreis 151 (Nordsachsen) und ihre Positionen zu einzelnen Themen:
Marian Wendt (CDU)
Rüdiger Kleinke (SPD)
Christoph Waitz (FDP)
Susanna Karawanskij (Die Linke)
Detlev Spangenberg (AfD Sachsen)

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