Einstellung des Raumordnungsverfahrens für Neubau B87
26. Juni 2015 | Von admin | Kategorie: News, StadtentwicklungMit vielfältigen Aktionen von Bürgerinitiativen (BI), wie „Alternative B 87“ und der BI „Pro Parthenaue“ oder der NABU-Regionalgruppe Partheland formierte sich vor vier Jahren der Protest gegen eine Trassenführung der B87n durch die Parthenaue.
Nicht zuletzt stimmte auch der Tauchaer Stadtrat am 14. Februar 2013 für eine fraktionsübergreifende “Tauchaer Erklärung zur B 87n – Für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur zwischen Leipzig und Torgau. Für den Schutz von Lebensraum, Parthenaue und Endmoränenlandschaft”. Neben den Stadträten gehörten weitere BI, aber auchb viele Bürger aus der betroffenen Region zu den Unterzeichnern.
In etlichen Bürgerversammlungen und Informationsabenden zeigten zudem die Bürger ihren Unmut über den geplanten Trassenverlauf.
In seiner Pressemitteilung 058/2015 informierte die Landesdirektion Sachsen am 26. Juni 2015:
Raumordnungsverfahren für Neubau der B 87 wurde eingestellt
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH hat mit Schreiben vom 17. März 2015 bei der Landesdirektion Sachsen die Einstellung des im Jahr 2009 eröffneten und seit 2010 ausgesetzten Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben Neubau einer Bundestraße von Leipzig bis Landesgrenze Sachsen/Brandenburg (B 87 n) beantragt. In der Begründung dazu heißt es, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen für einen autobahnähnlichen Neubau der B 87 in dem Abschnitt Leipzig (Bundesautobahn A14) bis zur Landesgrenze Sachsen/Brandenburg nicht mehr gegeben sind.
Die Landesdirektion Sachsen hat den Antrag geprüft und das Raumordnungsverfahren jetzt eingestellt. Mit Schreiben vom 22. Juni 2015 wurden die am Raumordnungsverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange über die Einstellung informiert.
Zwischen der A 14 und der Landesgrenze Sachsen/Brandenburg ist nunmehr ein qualifizierter Neu- bzw. Ausbau der B 87 in zwei Abschnitten vorgesehen. Dabei liegt der Fokus zunächst auf dem Abschnitt Eilenburg bis zur Landesgrenze Sachsen/Brandenburg. Hier soll zwischen Eilenburg und Mockrehna sowie im Raum Torgau an die bereits umgesetzten bzw. planfestgestellten dreistreifigen Straßenabschnitte angeschlossen werden.
Für den Abschnitt Leipzig (A14) bis Eilenburg sind weitere Untersuchungen vor allem zu den verkehrlichen Wirkungen der einzelnen Varianten erforderlich. Auf Grund der sehr differenzierten Meinungen in der Region zum möglichen Verlauf einer B 87 n in diesem Abschnitt sollen zunächst die Straßenverkehrszählung 2015 sowie die Ergebnisse der Bewertung im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 abgewartet werden. Insbesondere die Einbindung der neuen Trasse in die Verkehrsinfrastruktur der Stadt Leipzig muss dabei betrachtet werden. Erst dann kann über die weiteren Planungsschritte entschieden werden.
(Quelle: Landesdirektion Sachsen)