Ein Drittel will noch das TDO- Kennzeichen
4. November 2013 | Von Reinhard Rädler | Kategorie: News, WirtschaftSeit einem Jahr können im Freistaat Sachsen wieder die früher verwendeten „alten“ Kennzeichen zugeteilt werden. Seit Inkrafttreten der Verordnung wurden im Freistaat rund 153.000 der sogenannten Heimatkennzeichen erteilt.
Im Landkreis Nordsachsen wurden insgesamt 28.107 Kennzeichen zugeteilt. Fast ein Drittel davon verzichtete auf das „Altkennzeichen“ und blieb beim TDO, was für Torgau-Delitzsch-Oschatz steht. Die Verteilung ist auf der folgenden Tabelle ersichtlich:
Nordsachsen | 28.107 | Prozent | |
TDO | 8.965 | 31,90 | |
DZ – Delitzsch | 7.393 | 26,30 | |
OZ – Oschatz | 3.175 | 11,30 | |
TO – Torgau/Oschatz | 3.147 | 11,20 | |
EB – Eilenburg | 2.564 | 9,12 | |
TG – Torgau | 2.111 | 7,51 |
Dazu einige Infos des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
Welche(s) Kennzeichen kann ich in meinem Zulassungsbezirk wählen?
Grundsätzlich gilt: In einem Zulassungsbezirk sind neben dem aktuellen Unterscheidungszeichen die jeweilig weiteren Kennzeichen gemäß dieser Liste gleichberechtigt gültig. Fahrzeughalter können zwischen allen in einem Landkreis zur Verfügung stehenden Unterscheidungskennzeichen frei wählen. (Siehe untenstehende Grafik).
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs fallen die üblichen Gebühren an. Die Fahrzeughalter haben die Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Kennzeichen. Für die Wahl eines Altkennzeichens“ werden keine zusätzlichen Gebühren fällig.
Wer ein gültiges Kennzeichen besitzt, aber ein „Altkennzeichen“ wünscht, muss nur die Ummeldegebühr bezahlen.
Der Freistaat hat festgelegt, dass die alleinige Zuteilung eines „Altkennzeichens“ kein „Wunschkennzeichen“ darstellt, für das zusätzliche Gebühren anfallen.
Nach einer Presseinformation des des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr