Coronavirus-Fall in Krostitz

12. März 2020 | Von | Kategorie: News

Update 15.03.2020, 16.16 Uhr Uhr
Dritter Corona-Infektionsfall im Landkreis
Der Landkreis Nordsachsen erweitert Maßnahmen zur indämmung der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus ab Montag (16.03.20):
Die Volkshochschule Nordsachsen und die Kreismusikschule „Heinrich Schütz“ setzen Kurse und Unterricht vorrübergehend aus.
Am Sonntag 15.03.20 hat sich ein dritter Corona-Infektionsfall im Landkreis Nordsachsen bestätigt. Betroffen ist ein Mann, der in Ägypten im Urlaub war. Er befindet sich in häuslicher Quarantäne. Der Ort wurde nicht genannt.

Update 13.03.2020, 18.06 Uhr Uhr
Ab Montag, 16.03.2020 unterrichtsfreie Zeit an Sachsens Schulen
(siehe Medieninfo vom vom Sächsisches Staatsministerium für Kultus)

 

Update 13.03.2020, 17.42 Uhr
Corona in Nordsachsen: Zwei Personen infiziert, 20 in Quarantäne

Aufatmen in Krostitz: Die Ehefrau und die beiden Kinder des am Corona-Virus infizierten Mannes haben sich nicht angesteckt, ihr Befund ist negativ. Dennoch muss die Familie vorsorglich für zwei Wochen in Quarantäne bleiben. Im Landkreis Nordsachsen gibt es damit Stand jetzt (13.03.2020, 16.45 Uhr) zwei bestätige Infektionsfälle. Bei 20 Personen hat das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne angeordnet. Neben dem Mann in Krostitz hat sich auch bei einer Frau aus Schkeuditz der begründete Verdacht auf eine Corona-Infektion bestätigt. Nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet hatte sie sich bereits selbst in häusliche Quarantäne begeben, um ihre Umgebung nicht unnötig zu gefährden.

Seit Mitternacht (13.03.2020) gilt eine Allgemeine Verfügung, welche Menschenansammlungen von mehr als 1.000 Personen generell untersagt und von mehr als 100 Personen meldepflichtig macht. Zahlreiche Veranstaltungen wurden daraufhin abgesagt, auch aufgrund der strengen Auflagen. Dazu Landrat Kai Emanuel (parteilos): „Wir müssen alles versuchen, die weitere Ausbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen, um damit die am meisten gefährdeten Menschen zu schützen – Ältere und gesundheitlich Schwache. Darum werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und in enger Abstimmung mit den übergeordneten Behörden der Infektionswelle entschieden entgegentreten. Und wenn sie überstanden ist, werden wir uns wieder an vielen tollen Veranstaltungen im Landkreis freuen – und für künftige Ereignisse dieser Art einiges dazugelernt haben.“

Der Landrat bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die bekannten hygienischen Grundregeln zu beachten, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken und sich über aktuelle Entwicklungen bei seriösen Quellen mit gesichertem Expertenwissen zu informieren. Auf der Homepage www.landkreis-nordsachsen.de beispielsweise sind unter der Rubrik „Infos zum Coronavirus“ die Mitteilungen des Landratsamtes sowie Links zu anderen Behörden wie Gesundheitsministerium und Robert-Koch-Institut zu finden.
Quelle: Pressemitteilung 056/2020 des Landratsamtes Nordsachsen

Update 13.03.2020, 15.50 Uhr
Gesundheitsamt: Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen anrufen

Das Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen weist nachdrücklich darauf hin, dass Rückkehrer aus den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebieten unbedingt die Corona-Hotline anrufen sollen. Das gilt auch, wenn sie keinerlei Symptome aufweisen. Unter Telefon 03421-758 5555 und 03421-758 5556 sind Mitarbeiter des Gesundheitsamtes derzeit jeden Tag von 8 bis 16 Uhr erreichbar, auch am Wochenende.

Die Hotline soll dabei helfen, Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Corona-Virus schnell zu identifizieren. Diese liegen dann vor, wenn jemand
– Kontakt mit einer nachweislich an Corona erkrankten Personen hatte oder
– aus einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet kommt.

Stand heute (13.03.20) sind das die internationalen Risikogebiete Italien und
Iran, in China die Provinz Hubei (inklusive Stadt Wuhan), in Südkorea die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang), in Frankreich die Region Grand Est mit Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne sowie das in Deutschland besonders betroffene Gebiet des Landkreises Heinsberg in Nordrhein-Westfalen.

Auf den Webseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (SMS) und des Robert-Koch-Institutes (RKI) ist unter www.sms.sachsen.de und www.rki.de rund um die Uhr gesichertes Expertenwissen aus erster Hand abrufbar. Aktuelle Informationen zum Landkreis Nordsachsen sind unter www.landkreis-nordsachsen.de unter der Start-Rubrik „Infos zum Coronavirus“ erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung 055/2020 des Landratsamtes Nordsachsen

 

Erster Corona-Fall in Nordsachsen: Landrat erlässt Allgemeinverfügung

„Vor dem Hintergrund der Verdoppelung der Infektionszahlen im Freistaat in dieser Woche und des ersten bestätigten Corona-Falls im Landkreis Nordsachsen, ist entschiedenes Handeln geboten“, sagt Landrat Emanuel.

Nach Angaben des nordsächsischen Gesundheitsamtes handelt es sich bei dem Erkrankten um einen Mann aus Krostitz, der aus dem Skiurlaub in Tirol zurückgekehrt ist und die für den Coronavirus typischen Symptome aufweist. Er befindet sich in Quarantäne, ebenso seine Frau und die beiden Kinder. Diese waren zwar nicht mit in Tirol und zeigen auch keine Krankheitsanzeichen, wurden heute aber ebenfalls vorsorglich getestet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Nordsachsens Landrat Kai Emanuel hat eine „Allgemeinverfügung über die Meldepflicht von Veranstaltungen und Menschenansammlungen anlässlich der Eindämmung des Coronavirus“ erlassen. Diese ist auf der Internetseite www.landkreis-nordsachsen.de abrufbar und ab morgen (13. März 2020) gültig. Damit wird der „Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen“ des Freistaates umgesetzt.

Die Allgemeinverfügung verbietet alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen. Darüber hinaus sind dem Landratsamt alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen anzuzeigen. Dazu sind die in der Verfügung genannten Daten anzugeben, die 14 Fragen zu beantworten und per Mail an veranstaltungen@lra-nordsachsen.de zu übermitteln.

Quelle: Pressemitteilung 052/2020 des Landratsamtes Nordsachsen

 

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