Der Zutritt zum Rathaus ist nur noch nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Es gilt Mund-Nasen-Bedeckungspflicht durch Masken, Schal oder Tuch für alle Besucher.
Im Freistaat Sachsen gelten Beschränkungen im öffentlichen Leben.
Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten br>
Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften. Vollständige Infos - Hier klicken
Kontakt zum Rathaus für Tauchaer Gewerbetreibende gibt es unter : www.taucha.de, telefonisch unter 034298 70168 (Bürgermeisterbereich) oder 70116 (Wirtschaft) und per E-Mail: norman.bachmann@taucha.de Update 26.03.2020: Stundung auf Antrag der Gewerbe-, Grund- sowie Vergnügungssteuer:
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Tauchaer Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe brauchen und niemanden im eigenen Umfeld haben, können sich an die Stadtverwaltung über 034298 70305 wenden.
Corona-Hotline des Landkeises:
Für dringende Verdachtsfälle: Unter 03421-758 5555 und 03421-758 5556 sind Mitarbeiter des Amtes jeden Tag von 8 bis 16 Uhr erreichbar, auch am Wochenende.
Die Städtische Bibliothek bleibt unter Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes auch weiterhin zur Medienausleihe geöffnet.
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