Bekanntmachungstafeln der Stadt Taucha
29. September 2015 | Von admin | Kategorie: AktuellesDie Kommunen, so auch die Stadt Taucha, sind verpflichtet
1. die Verkündung von Rechtsverordnungen,
2. die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und
3. sonstige durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen und öffentliche Bekanntgaben.
öffentlich bekanntzumachen.
Das ist in der
über die Form öffentlicher Bekanntmachungen der Stadt Taucha
(Bekanntmachungssatzung) (Link)
Diese Satzung regelt öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Taucha, soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Taucha erfolgen durch Abdruck im Amtsblatt der Stadt Taucha – “Tauchaer Stadtanzeiger”.
Die in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehene ortsübliche Bekanntmachung (z.B. die Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Stadtrates der Stadt Taucha) erfolgt, sofern bundes- oder landesrechtlich nichts anderes bestimmt ist, durch Anschlag an den Bekanntmachungstafeln der Stadt Taucha mit folgenden Standorten:
Rathaus, Schloßstraße 13 (außen),
Sparkasse, Leipziger Straße (Glockentiefe),
Karl-Marx-Straße Ecke Leipziger Straße,
Friedrich-Ebert-Straße Ecke Portitzer Straße,
Graßdorfer Straße Bushaltestelle, und ihren Ortsteilen:
Plösitz, Kriekauer Straße Bushaltestelle
Sehlis, Sehliser Straße Bushaltestelle
Dewitz/Döbitz, Ecke Ernst-Toller-Straße,
Pönitz, Tauchaer Straße Bushaltestelle
Merkwitz Seegeritzer Straße – Bushaltestelle
Seegeritz Bushaltestelle in Höhe Hauptstraße 13
Zusätzliche Aushänge/Schaukästen der Stadt Taucha
Endhaltestelle StraBA Linie 3 An der Bürgerruhe
Marktplatz Am Markt 1
Friedhof Wallstraße