Alte Kfz-Kennzeichen wieder möglich – aber kein “L” für Taucha

9. November 2012 | Von | Kategorie: Allgemein

Seit dem 09.11.12 ist es möglich in den Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises Nordsachsen neben dem Unterscheidungskennzeichen TDO nun auch die seit längeren zur Freigabe angekündigten Altkennzeichen

TO, DZ, OZ, TG und EB

zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges zu beantragen. Es sind selbstverständlich auf Wunsch auch Umkennzeichnungen möglich.
Die Vergabe des Kennzeichens “L” ist jedoch nicht möglich. Die Zuteilung dieses Unterscheidungskennzeichens bleibt auch weiterhin den Zulassungsbehörden der Stadt und des Landkreises Leipzig als kennzeichenführenden Behörden vorbehalten.
Da alle für den Landkreis Nordsachsen genannten Unterscheidungskennzeichen gleichberechtigt behandelt werden, sind demgemäß die Gebühren für die Zulassung oder Umkennzeichnung für jede durch den Antragsteller gewählte Variante des Unterscheidungskennzeichens gleich. Die zu erhebende Gebühr durch die Kfz- Zulassungs-behörde bei Neuzulassung beträgt somit im Regelfall 26,90 Euro zzgl. 10,50 Euro, wenn Wunschkennzeichen; eine Umkennzeichnung innerhalb des Landkreises kostet 27,40 Euro zzgl. 10,50 Euro, falls ein Wunschkennzeichen ausgewählt wird.
Wir bitten zu beachten, dass es aufgrund der erwartenden erhöhten Nachfrage nach den Altkennzeichen und dem damit verbundenen Antragstellerzustrom in den nächsten Tagen zu wesentlich erhöhten Wartezeiten bei den Zulassungsstellen des Landkreises kommen kann.
Presseinformation des Landratsamtes Nordsachsen