Ab Montag Aus­gangs­be­schrän­kungen

22. März 2020 | Von | Kategorie: News

Maßnahmen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt anlässlich der Corona-Pandemie:
Ausgangsbeschränkungen
Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 5. April 2020, 24.00 Uhr, außer Kraft.

Den vollen Wortlaut der Allgemeinverfügung  vom 22. März 2020, Az. 15-5422/10 finden Sie hier.
Hier sind auch die triftigen Gründe aufgezählt.

Mit einen schönen, wie treffenden Slogan richtet sich das Tauchaer Modehaus Fischer, das ja auch von den allgemeinen Geschäftsschließungen betroffen ist, an seine Kunden:
“Bleibt gesund und bleibt zu Haus. Für euer Wohl und dass eurer Nächsten.”
fischer_slogan
Fischer ist  online unter http://www.meinfischer.de/zu finden